“Krisenfrüherkennung und Vorbereitung auf mögliche Krisen nach dem StaRUG”

Unser Steuerberater wies mich darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2021 Geschäftsführer aller Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, für ihr Unternehmen eine Krisenfrüherkennung zu implementieren (§ 1 StaRUG). Wer sich nicht an diese neue Regelung hält, setzt das Unternehmen und sein privates Vermögen als Geschäftsführer unangemessen hohen Risiken aus. Da das Gesetz auch für die Kammerberufe gilt hatte unser Steuerberater auf die Durchführung einer Krisenfrüherkennung hingewiesen. Auch um sich selbst abzusichern.

In der heutigen “VUCA” (volatil, unsicher, komplex, ambivalent) und “BANI” (brüchig, ängstlich, nichtlinear, inkonsistent) Welt, in der selbst bei guten aktuellen Zahlen die zukünftige Entwicklung unsicher und schwer einschätzbar ist, habe ich mit dem StaRUG Riskcheck ein sofort einsatzbereites und ein wertvolles Tool gefunden, um die Anforderungen des StaRUG zu erfüllen und unser Unternehmen auf mögliche Krisen vorzubereiten. Ich setze die StaRUG Riskchecks ein, um frühzeitig zu handeln und unser Unternehmen langfristig zu sichern. Die Ergebnisse nutzen wir im Unternehmen proaktiv auch bei Investoren, Banken, Kunden und Lieferanten, was sehr positiv aufgenommen wird und uns bessere Verhandlungspositionen ermöglicht.

Als Unternehmer ist es mir wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und sich aktiv auf potenzielle Krisen vorzubereiten. Das StaRUG Gesetz bietet im schlimmsten Fall für mich und für das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung, ohne das Stigma einer Insolvenz.

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