LkSG

Das LkSG (Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten) bietet Unternehmen eine eindeutige Orientierung und somit Rechtssicherheit darüber, wie sie Menschenrechte respektieren können. Zum ersten Mal erfolgt eine verbindliche Festlegung der Sorgfaltspflichten, die Unternehmen in der Lieferkette erfüllen müssen.

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